§17 KSchG Checker
Prüfe mit wenigen Klicks, ob eine Anzeige zur Massenentlassung gemäß §17 KSchG erforderlich ist.
Die Ergebnisse stellen keine rechtliche Prüfung im Einzelfall dar.
Für die rechtssichere Bewertung ist eine anwaltliche Prüfung erforderlich.
Eine Haftung für die Richtigkeit wird nicht übernommen.
Dieses Tool dient ausschließlich der ersten Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung.
Schwellenwert-Check (§17 KSchG)

Kündigungsschutzgesetz § 17 Anzeigepflicht
Arbeitgeber sind verpflichtet, der Agentur für Arbeit eine Anzeige zu erstatten, bevor sie Massenentlassungen vornehmen. Die Anzeige muss schriftlich erfolgen und folgende Angaben enthalten:
1. Name und Sitz des Arbeitgebers,
2. Art des Betriebes,
3. Gründe für die geplanten Entlassungen,
4. Zahl und Berufsgruppen der zu entlassenden Arbeitnehmer,
5. Zahl und Berufsgruppen der insgesamt beschäftigten Arbeitnehmer,
6. Zeitraum, in dem die Entlassungen vorgenommen werden sollen,
7. Kriterien für die Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer.
Vor der Anzeige muss der Betriebsrat konsultiert werden. Die Konsultation umfasst die Gründe, die Zahl und Berufsgruppen der Betroffenen sowie Möglichkeiten zur Vermeidung oder Milderung der Folgen.
Schwellenwerte für die Anzeigepflicht innerhalb von 30 Tagen:
- Betriebe mit 21–59 Beschäftigten: mehr als 5 Entlassungen,
- Betriebe mit 60–499 Beschäftigten: mehr als 25 Entlassungen oder 10 % der Belegschaft,
- Betriebe mit ≥500 Beschäftigten: mindestens 30 Entlassungen.
Quelle: Gesetze im Internet
