FAQ
Wer sind die Gesellschafter von KOMPETENZNETZ?
Das KOMPETENZNETZ ist eine Gründung der IGBCE und der Stiftung Arbeit und Umwelt der IGBCE. Entsprechend handeln wir im Auftrag unserer Gesellschafter.
Wie kann ich Kontakt aufnehmen?
Per E-Mail (kompetenznetz@igbce.de), per Telefon oder über Teams kann man uns kontaktieren. Wir melden uns zeitnah zurück. Für längere Gespräche vereinbaren wir Termine. Wer uns im Büro besucht, bekommt auch einen Kaffee.
Ist KOMPETENZNETZ ein kommerzielles Angebot?
Ja, KOMPETENZNETZ ist der externe Sachverständige nach §80,3 BetrVG. Entsprechend werden die Leistungen vergütet. Die Kostenübernahme erfolgt durch den Arbeitgeber unter den durch den Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen (Erforderlichkeit, alle internen Hilfen müssen ausgeschöpft sein, Zustimmung des Arbeitgebers). KOMPETENZNETZ ist kommerziell, jedoch nicht gewinnorientiert.
Warum wurde KOMPETENZNETZ gegründet?
Durch Transformation und Krise verändern sich die Aufgaben bei Betriebsräten und betreuenden Gewerkschaftssekretär*innen. Nicht allein die Menge an Aufgaben und das Tempo der Veränderung haben zugenommen, auch inhaltlich ist oftmals ein hohes Fachwissen erforderlich.
Um hochwertige Unterstützung zu leisten, wurde KOMPETENZNETZ gegründet. Es hält einen zertifizierten Pool an externen Sachverständigen (Berater*innen) vor und kann somit schnell und bundesweit auf den Bedarf der Betriebsräte reagieren.Wie arbeitet KOMPETENZNETZ mit anderen gewerkschaftlich getragenen Organisationen zusammen?
Als Tochter der IGBCE und der Stiftung Arbeit und Umwelt der IGBCE handeln wir im Auftrag unserer Gesellschafter und sind Teil der Gewerkschaftsfamilie. Darüber hinaus arbeiten wir eng mit der Hans-Böckler-Stiftung, dem DGB und dessen Mitgliedsgewerkschaften ja nach Bedarf zusammen.
Wie erfahre ich, welcher externe Sachverständige gut ist?
In einem ausführlichen Auftragsklärungsgespräch (~ 1h) spezifizieren wir Eure Anforderungen und finden heraus, wer aus unserer Beratenden-Community am besten zu Euch passt. Nach Rücksprache mit den ausgewählten Berater*innen und der Klärung der Organisation übermitteln wir Euch eine Auswahl an Berater*innen per Steckbrief. Bei Bedarf organisieren wir ein Kennenlernen.
Welche Beratungsthemen deckt KOMPETENZNETZ ab?
Das Angebot umfasst alle Projektformen: von der Strategieklausur bis hin zur langfristigen Projektbegleitung. Mit dem Fokus auf Transformation decken wir alle Themen der Mitbestimmung ab. Ob Ihr juristischen Sachverstand benötigt, Unterstützung bei der Analyse der wirtschaftlichen Lage in Eurem Betrieb, oder Expertise bei der Einführung neuer digitaler Programme. Von A wie Arbeitszeitgestaltung bis Z wie Zukunftsvereinbarung – wir haben passende Beraterinnen und Berater.
Wie unterscheiden sich die Beratenden von KOMPETENZNETZ von Managementberatungen?
Unsere Beratenden sind arbeitsorientiert, also klar auf der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dies meint im Kern die Stärkung der Mitbestimmung, Partizipation und Beteiligung von Belegschaften und ihrer Interessenvertretung. Ziel ist das Enabling der Mitbestimmungsakteure zur wirksamen Gestaltung von Veränderungsprozessen aus der Perspektive der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Wie arbeitet KOMPETENZNETZ mit den Gewerkschaftssekretär*innen zusammen?
Wir sind sowohl für die Betriebsräte als auch für die Gewerkschaftssekretär*innen da. In alle Beratungsaufträge werden die betreuenden Sekretär*innen einbezogen. Wir können so sicherstellen, dass die tarifpolitischen Regelungen in der Beratung bekannt sind und eine enge Anbindung an die IGBCE gewährleistet ist. Weiterhin werden die betreuenden Sekretär*innen in die Evaluierung der Beratungsprozesse aktiv einbezogen.
Die Erfahrungen, die wir in den Beratungen sammeln, diskutieren wir in Arbeitskreisen, Industriegruppen und den Fachabteilungen der IGBCE.Kann ich als Hauptamtliche*r der IGBCE auf KOMPETENZNETZ zugreifen?
Ja, unkompliziert per E-Mail, per Telefon oder über Teams. Wir unterstützen Euch gerne bei Euren Anliegen und kommen gern zu Euch in den Bezirk, Landesbezirk oder in die Hauptverwaltung.
Was passiert, wenn der/die Berater*in ausfällt und wir bereits im Prozess sind?
Da wir den Beratungsprozess begleiten, können wir zeitnah für einen adäquaten Ersatz sorgen und eine schnelle Übergabe ohne Informationsverlust gewährleisten.
Was ist, wenn wir mit den Beratenden im Prozess unzufrieden sind?
Sollten Konflikte nicht bilateral geklärt werden können, vermitteln wir als KOMPETENZNETZ. Sollte auch dies erfolglos bleiben, organisieren wir einen reibungslosen Berater*innenwechsel. Der BR-Beschluss und die Kostenübernahme bleiben weiterhin gültig.
Wie erfolgt die Evaluierung der Beratungen?
Nach Abschluss eines Auftrags werden die Betriebsräte und betreuenden Gewerkschaftssekretäre um Feedback per Fragebogen gebeten. Bei Bedarf führen wir ausführlichere Gespräche und dokumentieren die Ergebnisse. Mit den Beratenden wird anschließend ein Feedbackgespräch geführt.
Fallen Gebühren für den Zertifizierungsprozess oder die Vermittlung an?
Nein, die Zertifizierung und die Vermittlung von Aufträgen sind für die Beratenden kostenfrei.
Wie verläuft der Zertifizierungsprozess für mich als Berater*in?
- Registrierung auf unserer Plattform mit Selbsteinschätzung der Kompetenzen. Dies umfasst fachliche, methodische sowie Branchenkenntnisse.
- Interview (meist online) zum gegenseitigen Kennenlernen, um das Kompetenzprofil zu ergänzen und ein umfassenderes Bild zu erhalten.
- Angabe der Referenzen: Mindestens drei Projekte aus den letzten drei Jahren mit Kontaktdaten des beteiligten Betriebsrats und der/des zuständigen Gewerkschaftssekretär*in werden abgefragt.
- Prüfung der Referenzen: Bei positivem Ergebnis der Referenzprüfung senden wir die gegenseitig zu unterschreibende Compliance-Vereinbarung.
- Nach Eingang der Unterschrift versenden wir das Zertifikat und unser Siegel.
Wie verläuft der Zertifizierungsprozess für Transferträger?
- Bei Interesse vereinbaren wir einen ca. einstündigen Termin für ein leitfragengestütztes Interview.
- Im Interview wird ein Fragebogen mit quantitativen und qualitativen Teilen ausgefüllt.
- Je nach Zwischenergebnis starten wir die Prüfung der Referenzen. Hierfür werden mehrere Referenzen von Betriebsrat, Gewerkschaftssekretär*in und weiteren Beteiligten abgefragt und diese kontaktiert.
- Bei positiven Ergebnissen senden wir die gegenseitig zu unterschreibende Compliance-Vereinbarung an den Transferträger.
- Nach Eingang der Unterschrift versenden wir das Zertifikat und unser Siegel.
Transferträger werden als Häuser zertifiziert. Daher entfällt der Schritt, die Berater*innen des
Zertifiziert KOMPETENZNETZ Beratungshäuser oder Teams? Müssen alle Teammitglieder zertifiziert sein?
KOMPETENZNETZ zertifiziert individuelle Beraterinnen und Berater, nicht die Häuser, in denen sie beschäftigt sind. Demgegenüber werden Transferträger als Häuser zertifiziert, da deren Berater*innen standardisierte Aufgaben erfüllen.
Wenn du in einem eingespielten Team arbeiten möchtest, ist das möglich, sofern alle Teammitglieder zertifiziert sind. Bei Anfragen, die mehrere Berater*innen erfordern, vermitteln wir bevorzugt Teams aus einem Haus.Was geschieht, wenn ich die Zertifizierungsbedingungen nicht erfülle?
Es ist möglich, die Zertifizierung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu starten. Wenn es z. B. an den geforderten fünf Jahren einschlägiger Beratungserfahrung scheitert, bitten wir ausdrücklich darum, sich später erneut zu bewerben.
Ich arbeite in einem Beratungshaus, wie gestaltet sich die Kapazitätsplanung für meinen Vorgesetzten, wenn Ihr mich empfehlt?
Deine Vorgesetzten werden bei der ersten Anfrage an Dich informiert, so dass die Kapazitätsplanung in Deinem Haus realistisch gestaltet werden kann.
Ich arbeite bereits in einem Netzwerk. Darf ich auf die Kolleg*innen bzw. ihre Skills in meiner Beratung zurückgreifen?
Wir freuen uns, wenn kompetente Kolleg*innen ebenfalls Teil unserer Community werden und sich zertifizieren lassen. Aufträge – auch anteilig – an Dritte weiterzugeben, ist in unserem Modell nicht vorgesehen. Wir schließen Verträge mit Sachverständigen, die die vereinbarten Leistungen selbst erbringen. Für komplexe Projekte stellen wir Teams zusammen, die alle erforderlichen Kompetenzen abdecken.
Wie wird mit nicht öffentlichen Informationen aus dem Beratungsprozess umgegangen?
Bei jedem Auftrag werden Datenschutz- und Geheimhaltungsvereinbarungen unterzeichnet. KOMPETENZNETZ erhält von den Beratenden keine vertraulichen Unternehmensinformationen aus dem Einsatzbetrieb. Entsprechend werden auch die berufsrechtlichen Anforderungen, etwa für Anwälte eingehalten. Die Evaluierung der Beratungsleistung durch KOMPETENZNETZ fragt diese Informationen nicht ab.
Wie erfolgt die Evaluierung der Beratungen?
Nach Abschluss eines Auftrags bitten wir die Betriebsräte und betreuenden Gewerkschaftssekretär*innen um ihre Einschätzung per Fragebogen. Bei Bedarf führen wir ausführlichere Gespräche und dokumentieren die Ergebnisse. Mit den Beratenden wird anschließend ein Feedbackgespräch geführt.
Ich bin auch im Berater*innen-Netzwerk der IGBCE. Kann ich in beiden gelistet sein?
Das Berater*innen-Netzwerk wird mit KOMPETENZNETZ zusammengeführt. Beraterinnen und Berater aus dem Berater*innen-Netzwerk sind eingeladen, sich bei KOMPETENZNETZ zu zertifizieren. Aufträge vermittelt KOMPETENZNETZ nur an zertifizierte Beratende.
Wird es den Berater*innen-Tag noch geben und bleiben die Fachkreise bestehen?
Ja, der Berater*innentag der IGBCE bleibt ein wichtiger Termin für den Austausch und wird gemeinsam mit der Abteilung Betriebsräte/Vertrauensleute angeboten.
Auch die Fachkreise bleiben bestehen und werden gemeinsam mit der Abteilung Betriebsräte/Vertrauensleute angeboten. Gegenüber dem Berater*innen-Tag ist dies ein spezifischeres Format, bei dem sich die IGBCE und die Beratenden zur aktuellen Lage in einem Fachthema austauschen.Wie erfolgt meine Vergütung als Berater*in?
Die Vergütung erfolgt projektbezogen. Berater*innen schließen für jeden Auftrag einen Vertrag mit dem KOMPETENZNETZ, in dem alle Details zur Vergütung geregelt sind.
Was geschieht, wenn der Einsatzbetrieb die Rechnung nicht bezahlt?
Da der Einsatzbetrieb den Vertrag mit dem KOMPETENZNETZ geschlossen hat, kümmern wir uns um die Zahlung. Die Beratenden werden bei erbrachter Leistung vom KOMPETENZNETZ vergütet.
Ich bin auch Trainer*in bei der BWS. Bin ich dann automatisch im KOMPETENZNETZ?
Nein, BWS und KOMPETENZNETZ sind eigenständige Unternehmen mit unterschiedlichen Zugangskriterien. Auch wenn sich die Communities überschneiden, sind die Prozesse getrennt. Um bei KOMPETENZNETZ gelistet zu sein, muss auch unser Zertifizierungsverfahren durchlaufen werden.
Wie werde ich als Berater*in auf einen Auftrag vermittelt?
Die Vermittlung erfolgt über uns, wir machen die Auftragsklärung mit dem Betriebsrat bzw. den betreuenden Sekretär*innen. Anschließend stellen wir Dir das Projekt vor und fragen ab, ob Du in dem gegebenen Zeitraum freie Vakanzen hast. Erst nach Bestätigung durch Dich bzw. Deine Vorgesetzten übergeben wir Deine Daten an den Betriebsrat.
Ich stehe bereits im Kontakt mit Betriebsräten der IGBCE, darf ich mit diesen ohne Eure Unterstützung weiterarbeiten, wenn diese mich anfragen?
Ja, wir mischen uns nicht in bestehende Geschäftsbeziehungen ein. Neue Geschäftsbeziehungen laufen über uns.
Wie gehe ich vor, wenn mir ein Auftrag über KOMPETENZNETZ vermittelt wurde und der Betriebsrat später direkt ein Folgeprojekt oder einen weiteren Auftrag anfragt?
In diesem Fall wendest Du Dich an uns. Alle über KOMPETENZNETZ vermittelten Aufträge – auch Folgeprojekte – werden weiterhin über uns als Vertragspartner abgewickelt. Wir übernehmen die Organisation und schlagen Dich für das Folgeprojekt vor. Die Entlohnung deiner Arbeit erfolgt ebenfalls über KOMPETENZNETZ.
Ich bin zertifiziert, wofür kann ich Euer Zertifikat verwenden?
Du kannst das Zertifikat frei verwenden, es in den sozialen Medien verbreiten, auf Deiner Homepage präsentieren, usw. Die Entscheidung liegt bei dir. Wir freuen uns allerdings, wenn wir bei einer Veröffentlichung genannt und wir ggf. verlinkt werden.
Wozu benötigt Ihr ein Foto von mir?
Als ersten Schritt übermitteln wir einen Steckbrief an den anfragenden Betriebsrat, damit der Mensch hinter den Informationen auf dem Steckbrief greifbarer wird. Es hat sich gezeigt, dass ein Bild sehr hilfreich ist.
Welche Informationen enthält der Steckbrief?
Neben Deinen Abschlüssen und Berufserfahrungen, Deinem Namen und einem Bild von Dir zeigt der Steckbrief auch Deine fachlichen und methodischen Kenntnisse. Wir passen ihn ggf. entlang der spezifischen Anforderungen des Betriebsrats an, indem wir bestimmte Kompetenzen hervorheben. Sieh dir dazu gerne den Beispielsteckbrief an.
Wie viele Referenzen muss ich nennen?
Mindestens drei! Die Referenzen sind Dein Aushängeschild. Je mehr, desto besser können wir den Steckbrief spezifisch auf Anfragen anpassen.
Kann ich auch Referenzen außerhalb der IGBCE nennen?
Ja, das ist kein Problem.
Wie viele Ansprechpersonen pro Referenz benötigt Ihr?
Idealerweise drei Personen aus verschiedenen Rollen in dem Projekt (Betriebsrat, Gewerkschaft, aber auch HR-Mitarbeiter oder Geschäftsführer).
Gibt es bei den Ansprechpersonen für die Referenzen etwas zu beachten?
Ja, auf jeden Fall! Der Datenschutz muss gewahrt bleiben!
Das heißt, sprich vorher mit den Kontaktpersonen, bevor Du Namen oder E-Mail-Adressen an uns weitergibst. Frage an, ob Du die Daten zum Zweck der Referenzenprüfung verwenden darfst.Wie erfolgt die Referenzenprüfung?
Wir werden allen Referenzkontakten mindestens eine E-Mail zukommen lassen und darum bitten, Deine Expertise zu bewerten. Wir halten uns offen, auch telefonisch Kontakt zu den Personen aufzunehmen, um im direkten Gespräch die Arbeit zu bewerten.
Mit Deiner Einwilligung im Interview behalten wir uns vor, uns bei weiteren Akteuren zu Deinen Leistungen zu informieren.Veröffentlicht Ihr, wer bei Euch zertifiziert Ist?
Zertifizierte Berater*innen können mit ihrer Zertifizierung werben. Erfolgsberichte werden ggf. veröffentlicht – jedoch nur mit Einverständnis aller Beteiligten. Listen mit zertifizierten Mitgliedern veröffentlichen wir nicht.
Was steht in der Compliance-Vereinbarung?
Unter anderem sind hier die Grundsätze zur Zusammenarbeit, zum Datenschutz und der Datenverarbeitung, zur Zusammenarbeit mit Gewerkschaftssekretär*innen und der IGBCE festgelegt.
Wie macht Ihr das mit Datenschutz?
Entsprechende Vereinbarungen sind Teil der Compliance-Vereinbarung und werden zusätzlich individuell für jeden Auftrag erstellt. Diese werden von allen Beteiligten vertraglich bindend unterschrieben. Wir halten uns in jedem Fall an alle Regelungen der DSGVO.
Was erwartet die IGBCE von mir als Berater*in?
Die Beratung sollte sowohl inhaltlich als auch formal im Sinne der Arbeitnehmer*innen gestaltet sein. Abwertende oder feindliche Aussagen zu DGB-Gewerkschaften, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder Arbeitnehmerorganisationen werden nicht geduldet. Falls möglich und passend zum Fall, sollte das Angebot der Gewerkschaften berücksichtigt und beworben werden. Die Kommunikation mit den zuständigen Gewerkschaftssekretär*innen muss gewährleistet sein.
Was arbeitet das KOMPETENZNETZ zu? Gibt es Folien, Raumorganisation etc.?
Das variiert je nach Fall und Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Berater*in. Anreisen und ggf. Übernachtungen bitten wir im Rahmen unserer Reisekostenrichtlinie selbst zu organisieren und die entsprechenden Belege bei uns einzureichen.
Welche Expertisen fehlen Euch noch in der Community?
Wir sind weiterhin offen für alle Fachrichtungen.
Was ist, wenn ich den Auftrag nicht mehr beenden will oder nicht mehr mit den Auftraggeber*innen arbeiten kann?
Sollten Konflikte nicht bilateral geklärt werden können, vermitteln wir als KOMPETENZNETZ. Sollte auch dies erfolglos bleiben, organisieren wir einen reibungslosen Berater*innenwechsel. Der BR-Beschluss und die Kostenübernahme bleiben weiterhin gültig.
Wieso „rezertifiziert“ ihr alle zwei Jahre und wie aufwändig ist das?
Wir geben ein Qualitätsversprechen und möchten dieses einhalten. Daher benötigen wir aktuelle Informationen zu den Berater*innen . Außerdem berücksichtigen wir Evaluierungen und Rückmeldungen aus Beratungsprozessen.
